Zu den Vormerkungswirkungen ist zu erwähnen:
- Wirkung im Allgemeinen
- Sicherung behaupteter dinglicher Rechte
- Die Vorläufige Eintragung zerstört als Vorsorgliche Massnahme den guten Glauben ins Grundbuch
- Ergänzung der Ausweise
- Sicherung des dinglichen Anspruchs auf Rechtsänderung und des Rangs des betreffenden Rechts (Datumrückbezug des definitiven Eintrags auf das Vormerkungsdatum)
- Sicherung behaupteter dinglicher Rechte
- Vormerkungsbelastetes Grundstück
- Eigentumsbeschränkung
- Vormerkungsberechtigter
- Datumsicherung (im Range der dinglichen Sicherheit / Alterspriorität)
- Dritter
- Der Dritte muss sich bei der Ausübung seines Rechtsverhältnisses die Vorläufige Eintragung im Range der dinglichen Sicherheit entgegenhalten lassen