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Vormerkungen

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Rechtsnatur allgemein

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vormerkungen schaffen keine dinglichen Rechte; sie sichern aber die ihnen zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse gegenüber später begründeten Rechten.

Die Charakteristika sind:

Information

  • Einschreibung der Vormerkung im Grundbuch

Verstärkungswirkung

  • Realobligation (Quasi-dingliche Wirkung)
  • Verstärkung eines persönlichen Rechts mit einem dinglichen Nebenrecht
    • gegenüber jedem Dritterwerber des Grundstücks
    • gegenüber später eingetragenen beschränkten dinglichen Rechten
    • gegenüber später vorgemerkten persönlichen Rechten, Verfügungsbeschränkungen und vorläufigen Eintragungen

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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