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Vormerkungen

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Aufhebung / Änderung gesetzl. Vorkaufsrechte

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die rechtsgeschäftliche Aufhebung und die Änderung des gesetzlichen Vorkaufsrechts sind der Vormerkung zugänglich:

Definition

  • Abänderung oder Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

Gesetzliche Grundlage

Vertrag (Rechtsverhältnis)

  • Aufhebungs- oder Abänderungsvereinbarung
    • Form
    • Inhalt
      • Aufhebung
        • Zulässigkeit auch einer nur teilweisen Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
      • Änderung
        • Limitierung Quantitativ des Vorkaufspreises
        • Präzisierung Vorkaufsfälle
        • Änderung der Ausübungsfrist
        • etc.
      • Gültigkeitsdauer
        • ohne zeitliche Beschränkung
  • Miteigentümer Vorkaufsrecht
  • Baurechtdienstbarkeit

Vormerkungsabrede

Vormerkungsdauer

  • Auf die Dauer des Änderung oder Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

Vormerkungswirkung

  • Information über die Änderung des Vorkaufsrechts oder dessen Nichtbestand

Ergänzende Bemerkung

  • Verzicht allgemein
    • Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist nicht mit der Aufhebung zu verwechseln
      • Der Verzicht betrifft den eingetretenen Vorkaufsfall, in dem der Berechtigte auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts verzichtet (vgl. ZGB 681b Abs. 2)
  • Verzicht nach Eintritt des Vorkaufsfalls
    • Nach Vorkaufsfall-Eintritt kann der Vorkaufsberechtigte schriftlich auf die Ausübung des gesetzliches Vorkaufsrechts verzichten (vgl. ZGB 681b Abs. 2)

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