LAWINFO

Vormerkungen

QR Code

Vormerkungs-Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den Vormerkungsvoraussetzungen gilt folgendes:

  • Vormerkungs-Grundlagen
    • Keine Regelung der Vormerkungsvoraussetzungen im Gesetz
    • Vormerkbar sind bei den Verfügungsbeschränkungen:
      • Sicherung persönlicher (streitiger oder vollziehbarer) Ansprüche
      • Massnahmen des Zwangsvollstreckungsrechts
      • Auslieferungspflicht des Vorerben / Vorvermächtnisnehmers
  • Rechtsgrundausweis-Voraussetzungen
    • Amtliche oder gerichtliche Anordnung
      • =   materielle Rechtsgrundlage für die Vormerkung im Grundbuch
    • Vollstreckbarkeit der Anordnung
      • =   formelle Rechtsrundlage für die Vormerkbarkeit im Grundbuch
  • Einschreibungs-Voraussetzungen

Literatur

  • HOMBERGER ARTHUR, ZK, N 11 ff. zu ZGB 960

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.